Wiederbewertung von Betriebsliegenschaften im Sinne des Art. 110 D.L. 14 August 2020 n. 104

  • Der Verkehrswert von Betriebsliegenschaften, welcher von einem Gutachter mit den geeigneten Bewertungskriterien ermittelt wird, kann bei einer eventuellen Überprüfung von Seiten der Agentur der Einnahmen belegt werden.
  • Sie können beruhigt auf unsere Erfahrung vertrauen
Christian Liberi

Wir sind unabhängig, der angegebene Wert ist ausschließlich das Ergebnis der spezifischen Markt- und Objektanalyse

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