Wiederbewertung von Betriebsliegenschaften im Sinne des Art. 110 D.L. 14 August 2020 n. 104

  • Der Verkehrswert von Betriebsliegenschaften, welcher von einem Gutachter mit den geeigneten Bewertungskriterien ermittelt wird, kann bei einer eventuellen Überprüfung von Seiten der Agentur der Einnahmen belegt werden.
  • Sie können beruhigt auf unsere Erfahrung vertrauen